Krankenkassenzertifizierte Kurse
- 2025 -
Die hier angebotenen Kurse für das Jahr 2025 sind von der Zentralen Prüfstelle für Prävention zertifiziert und sind dadurch erstattungsfähig.
Die Kooperationsgemeinschaft prüft und zertifiziert Ihre Präventionsangebote nach
§ 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V und bedient sich dabei der Zentrale Prüfstelle
Prävention.
Dieser Kooperationsgemeinschaft gehören an:
Die Ersatzkassen
Die Betriebskrankenkassen
Die AOKs
Die Innungskrankenkassen
Die KNAPPSCHAFT
Die SVLFG
Zur Erstattung sind in der Regel 80 % der Teilnahme verpflichtend.
Bitte erfragen Sie die Höhe der Bezuschussung pro Jahr bei ihrer persönlichen Krankenkasse an.