Krankenkassenzertifizierte Kurse

- 2025 -

Die hier angebotenen Kurse für das Jahr 2025 sind von der Zentralen Prüfstelle für Prävention zertifiziert und sind dadurch erstattungsfähig.
 
Die Kooperationsgemeinschaft prüft und zertifiziert Ihre Präventionsangebote nach
 § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V und bedient sich dabei der Zentrale Prüfstelle
 Prävention.
 Dieser Kooperationsgemeinschaft gehören an:
 Die Ersatzkassen
 Die Betriebskrankenkassen
 Die AOKs
 Die Innungskrankenkassen
 Die KNAPPSCHAFT
 Die SVLFG


Zur Erstattung sind in der Regel 80 % der Teilnahme verpflichtend. 
Bitte erfragen Sie die Höhe der Bezuschussung pro Jahr bei ihrer persönlichen Krankenkasse an.